Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.01.1990 - 1 OVG A 115/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8198
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.01.1990 - 1 OVG A 115/88 (https://dejure.org/1990,8198)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.01.1990 - 1 OVG A 115/88 (https://dejure.org/1990,8198)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. Januar 1990 - 1 OVG A 115/88 (https://dejure.org/1990,8198)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,8198) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 2 Abs. 1 BrandSchG SH; § 40 Abs. 1 VwGO; § 123 Abs. 1 BauGB; § 812 BGB
    Finanzierung; Löschwasserleitung; Baugebiet; Gemeinde; Brandgefahr; Kostentragung; Nebenbestimmung; Erstattungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Finanzierung; Löschwasserleitung; Baugebiet; Gemeinde; Brandgefahr; Kostentragung; Nebenbestimmung; Erstattungsanspruch

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73

    Anforderungen an die Erstattung von Hinterbliebenenbezügen an Angehörige eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.01.1990 - 1 A 115/88
    Zwar ergibt sich der geltend gemachte Anspruch nicht - wie die Klägerin meint - aus den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag, deren entsprechende Anwendbarkeit im öffentlichen Recht anerkannt ist (BVerfG, Beschl. v. 31.3.1965 - 2 BvL 17/63 -, BVerfGE 18, 429 ff, 436; BVerwG, Urt. v. 9.6.1975 - 6 C 163.73 -, BVerwGE 48, 279 ff, 285).

    Der Anspruch der Klägerin auf Erstattung der 50.337,71 DM ist jedoch als öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch begründet, der dann eingreift, wenn innerhalb öffentlich-rechtlicher Rechtsverhältnisse Leistungen ohne Rechtsgrund erbracht oder sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen vorgenommen worden sind (BVerwG, Urt. v. 9.6.1975, a.a.O., S. 286; zur dogmatischen Einordnung des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs und zur entsprechenden Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung - §§ 812 ff BGB - im öffentlichen Recht, vgl. Wolff-Bachof, Verwaltungsrecht 1, 9. Aufl., S. 340 ff).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1975 - XI A 91/74
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.01.1990 - 1 A 115/88
    Das wird nur ausnahmsweise - in Notsituationen - anzunehmen sein, d. h. in den Fällen, in denen es nicht auf das Tätigwerden gerade durch den zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung, sondern auf die Erfüllung der Pflicht als solcher, ohne Rücksicht darauf, wer sie vornimmt, ankommt (BayVGH, Urt. v. 29.10.1969 u. 24.5.1972, a.a.O.; OVG Münster, Urt. v. 23.10.1975 - XI A 91/74 -, NJW 1976, 1956; Menger, a.a.O., Freund, Zur Rechtsproblematik einer Geschäftsführung ohne Auftrag im öffentlichen Recht, JZ 1975, 513 ff, 515, 518).
  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 12/83

    Verwaltungsprivatrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.01.1990 - 1 A 115/88
    Wie der Bundesgerichtshof in seinem den Parteien bekannten Urteil vom 5. April 1984 - III ZR 12/83 - NJW 1985, 197 zum insoweit inhaltsgleichen Brandschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen ausgeführt hat, ist die Unterscheidung zwischen Grundschutz und Objektschutz, die auf den vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. herausgegebenen Regeln "Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung" beruht, ins Gesetz nicht übernommen worden.
  • BVerwG, 04.10.1974 - IV C 59.72

    Baurecht: Umfang und Grenzen der gemeindlichen Erschließungspflicht für

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.01.1990 - 1 A 115/88
    Eine solche Verdichtung ist hier aufgrund dessen eingetreten, daß die Beklagte für das betreffende Gebiet einen Bebauungsplan aufgestellt hat, auf der Grundlage der Planfestsetzungen Baugenehmigungen erteilt und darüber hinaus die genehmigten Vorhaben verwirklicht worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.10.1974 - 4 C 59.72 -, DVBl 1975, 37).
  • BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63

    Verschollenheitsrente

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.01.1990 - 1 A 115/88
    Zwar ergibt sich der geltend gemachte Anspruch nicht - wie die Klägerin meint - aus den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag, deren entsprechende Anwendbarkeit im öffentlichen Recht anerkannt ist (BVerfG, Beschl. v. 31.3.1965 - 2 BvL 17/63 -, BVerfGE 18, 429 ff, 436; BVerwG, Urt. v. 9.6.1975 - 6 C 163.73 -, BVerwGE 48, 279 ff, 285).
  • BVerwG, 10.11.1972 - VII C 53.71

    Ersatz der Aufwendungen für einen Einsatz der Bundeswehr bei einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.01.1990 - 1 A 115/88
    Mit anderen Worten: Die Frage, ob diese Rechtsbeziehungen und Ansprüche privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Charakter haben, beurteilt sich danach, welchen Charakter die Tätigkeit gehabt hätte, wenn sie von dem an sich dazu Verpflichteten wahrgenommen worden wäre (BVerwG, Urt. v. 10.11.1972 - VII C 53.71 -, DÖV 1973, 490; VGH Mannheim, Urt. v. 21.9.1976 - II 427/72 -, ESVGH 27, 125 ff, 126 f; BayVGH, Urt. v. 8.12.1978 - Nr. 164 IV 76 -, BayVBl 1979, 621; Menger, Zu den Voraussetzungen des Aufwendungsersatzanspruchs eines privaten Geschäftsführers aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag, Verwaltungsarchiv Bd. 69 (1978), 397 ff, 398 f; Klein, Auftrag und Geschäftsführung ohne Auftrag im öffentlichen Recht, DVBl 1968, 166 ff, 169; Wollschläger, Geschäftsführung ohne Auftrag im öffentlichen Recht und Erstattungsanspruch, S. 58 f, 103).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.1976 - II 427/72
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.01.1990 - 1 A 115/88
    Mit anderen Worten: Die Frage, ob diese Rechtsbeziehungen und Ansprüche privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Charakter haben, beurteilt sich danach, welchen Charakter die Tätigkeit gehabt hätte, wenn sie von dem an sich dazu Verpflichteten wahrgenommen worden wäre (BVerwG, Urt. v. 10.11.1972 - VII C 53.71 -, DÖV 1973, 490; VGH Mannheim, Urt. v. 21.9.1976 - II 427/72 -, ESVGH 27, 125 ff, 126 f; BayVGH, Urt. v. 8.12.1978 - Nr. 164 IV 76 -, BayVBl 1979, 621; Menger, Zu den Voraussetzungen des Aufwendungsersatzanspruchs eines privaten Geschäftsführers aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag, Verwaltungsarchiv Bd. 69 (1978), 397 ff, 398 f; Klein, Auftrag und Geschäftsführung ohne Auftrag im öffentlichen Recht, DVBl 1968, 166 ff, 169; Wollschläger, Geschäftsführung ohne Auftrag im öffentlichen Recht und Erstattungsanspruch, S. 58 f, 103).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 11 B 6.15

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Dementsprechend geht die Rechtsprechung auch anderer Oberverwaltungsgerichte davon aus, dass eine ausreichende Erschließung im Sinne von § 35 Abs. 1 S. 1 BauGB nur bei genügender Löschwasserverfügbarkeit gesichert ist (OVG Koblenz, Urteil vom 6. November 2014 - 8 A 10560/14 -, Juris, Rn. 24, 37 ff.; OVG Hamburg; Urteil vom 28. Mai 2015 - 2 Bf 27/14 - Juris, Rn. 63; vgl. zu einer diesbezüglichen Erschließungspflicht der Gemeinde auch OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Januar 1990 - 1 OVG A 115/88 -, Juris, Rn. 9.).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.1993 - 5 L 2403/91

    Laboratoriumsdiagnostik; Facharzt; Nebentätigkeit; Sachmittelkosten;

    Insbesondere läßt der Anspruch sich nicht auf die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag stützen, deren entsprechende Anwendbarkeit im öffentlichen Recht anerkannt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.6. 1991 - 7 C 1.91 -, DVBl 1991, 1156; OVG Lüneburg, Urt. v. 21.1. 1990 - 1 OVG A 115/88 -, Die Gemeinde 1990, 260, jeweils mit Nachweisen).

    Die Geschäftsführung eines Bürgers für einen Träger öffentlicher Verwaltung kann daher nur in einer Notfallsituation als im öffentlichen Interesse liegend angesehen werden, wenn etwa Gefahr für Leben, Gesundheit und Eigentum im Verzuge ist oder wenn ohne das Eingreifen des Geschäftsführers der öffentlichen Hand ein nicht wiedergutzumachender Schaden droht (vgl. Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht, 9. Aufl. 1992, § 30 II (RdNr. 15); OVG Lüneburg, Urt. v. 21.1.1990, aaO; Bayer.VGH, Urt. v. 29.10.1969 - Nr. 226, 227 VIII 68 -, VRspr.

  • VGH Hessen, 07.08.2019 - 4 A 410/19

    Baurechts; Löschwasserversorgung

    Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 HBKG haben die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe für eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung zu sorgen (vgl. zur parallelen Ausgestaltung der Verpflichtung in anderen Bundesländern Bayerischer VGH, Urteil vom 11. Mai 1977 - 54 XIV 74 -, BayVBl. 1977, 767; OVG Niedersachsen, Urteil vom 26. Januar 1990 - 1 OVG A 115/88 -, juris Rdnr. 8; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. August 2012 - 4 LB 10/12, juris Rdnr. 50 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. November 2014 - 8 A 10560/14 -, juris Rdnr. 37).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.05.2012 - 1 A 11488/11

    Erstattung von Kosten für die Errichtung einer Löschwassertankanlage

    Diese Rechtsgrundlage für einen Erstattungsanspruch kann entgegen der Ansicht des Beklagten hier durchaus eingreifen und ist nicht von vorneherein durch die Möglichkeit eines Anspruchs aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1999 - 7 A 1/98 -, NVwZ 2000, 433; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 25. Januar 1990 - 1 OVG A 115/88 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht